Für ein organisationsbezogenes Profil ist kein personenbezogener Qualifikationsnachweis erforderlich. Du kannst mit der Prüfung deiner Angaben fortfahren.
Qualitätsstandard für personenbezogene Profile
Übungsleiter, staatlich geprüfte Instruktoren, Schwimmlehrer, staatlich geprüfte Schwimmtrainer und Sportwissenschaftler müssen bereits bei der Registrierung einen zum gewählten Profiltyp passenden Nachweis einreichen. Ohne eingereichten Nachweis ist für diese Profiltypen kein kostenpflichtiger Checkout möglich.
Für den gewählten Profiltyp gilt:Nachweis einer abgeschlossenen schwimmspezifischen Übungsleiter:innen-Ausbildung eines österreichischen Dach- oder Fachverbands im abgestimmten Sport-Austria-System.
Andere Profiltypen und ihre Nachweise
Übungsleiter Schwimmen
Nachweis einer abgeschlossenen schwimmspezifischen Übungsleiter:innen-Ausbildung eines österreichischen Dach- oder Fachverbands im abgestimmten Sport-Austria-System. Eine alleinige Bestätigung des allgemeinen Basismoduls genügt nicht.
Staatlich geprüfter Instruktor – Schwerpunkt Schwimmen
Zeugnis bzw. Abschlussnachweis einer Bundessportakademie Österreichs (BSPA) für die staatliche Instruktor:innen-Ausbildung mit Schwerpunkt Schwimmen.
Schwimmlehrer (ÖWR)
Nachweis der Österreichischen Wasserrettung ab Qualifikation Schwimmlehrer; ein höherer ÖWR-Lehrabschluss wie Rettungsschwimmlehrer ist ebenfalls geeignet.
Staatlich geprüfter Schwimmtrainer
Zeugnis bzw. Abschlussnachweis einer Bundessportakademie Österreichs (BSPA) für die staatliche Trainer:innen-Ausbildung mit Schwerpunkt Schwimmen.
Sportwissenschaftler
Universitärer Abschluss eines einschlägigen Studiums der Sportwissenschaften an einer anerkannten Universität.
Die öffentliche Profilfreigabe erfolgt erst nach positiver Prüfung. Wird nach Einreichung des Nachweises bereits ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen und kann der Nachweis anschließend nicht anerkannt werden, wird das betroffene Abo beendet und die dafür bereits erfolgreich eingezogenen Zahlungen gemäß AGB vollständig an das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückerstattet.